Fragen und Antworten

Fragen und Antworten


Sie haben Fragen zum Thema der Selbstständigkeit? Dann kontaktieren Sie uns. Die bisher am häufigsten gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten finden Sie hier.


Frage:
Soll ich mir sofort eigene Räume mieten oder damit warten?

Antwort:
Das hängt von zwei Faktoren ab. Der erste besteht in Ihren finanziellen Mitteln. Zumeist empfiehlt es sich, anfangs die Kosten gering zu halten. Wenn sie eigene Räume haben, sind das Fixkosten, für die Sie aufkommen müssen, unabhängig davon, wie viele Einnahmen Sie haben. Wenn Sie Räume stunden- oder tageweise untermieten, können Sie bei steigender Nachfrage dazu mieten und so die Kosten variabel halten.
Der zweite Faktor besteht darin, was Sie brauchen, um gut arbeiten zu können. Manche Therapeutinnen und Therapeuten benötigen ihre eigenen Räume, die sie so einrichten, wie es zu ihnen passt, und deren Atmosphäre sie bestimmen können. Wenn dies bei Ihnen zutrifft, werden Sie nur schwer fremde Räume finden, in denen Sie sich wohlfühlen. Dann ist Ihnen eher anzuraten, sich mit anderen Kolleginnen oder Kollegen zusammenzutun und gemeinsam Räume anzumieten und einzurichten, um die Kosten gering zu halten.


Frage:
Wo finde ich Räume, die ich untermieten kann?

Antwort:
Wenn Sie wissen, was Sie benötigen, suchen Sie:
– in der lokalen Presse
– in lokalen und regionalen Programmzeitschriften
– in Webseiten und Zeitschriften der Psychologen und anderer selbständiger Anbieter z. B. von Ergotherapie oder Krankengymnastik (oft sind Praxen nicht ausgelastet, die Inhaber haben Interesse an Untervermietung).
Wenn Sie große Räume brauchen, fragen Sie bei Tanzschulen, Schulen für asiatische Kampfsportarten, Wellnesseinrichtungen usw. Fragen Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis herum. Wenn dies nicht genügt, setzen Sie eine kleine Anzeige in ein regionales Blatt.


Frage:
Was muss ich bei der Raumsuche beachten?

Antwort:
Wenn Sie Räume suchen, sollten Sie wissen, welche Räume Sie brauchen. Das ist am wichtigsten. Kompromisse können Sie eingehen. Doch um einen Kompromiss eingehen zu können, muss zuerst einmal das Ziel, der Anspruch klar sein.
Dazu sollten Sie folgende Fragen schriftlich beantworten:
Wozu brauche ich die Räume? Was will ich dort anbieten können?
Brauchen meine Räume Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel?
Wie groß müssen sie mindestens sein? Welche Größe ist wünschenswert?
Brauche ich eine Rückzugsmöglichkeit?
Welche Notwendigkeiten bestehen hinsichtlich Küche und Sanitäranlagen?
Welche Anforderungen bestehen hinsichtlich Nachbarn und Schallisolierung (Musik!)?
Welche Anforderungen bestehen hinsichtlich Sichtschutz (Intimität!)?


Frage:
Muss ich als Soziotherapeutin den Heilpraktikerschein machen?

Antwort:
Nein. Die Notwendigkeit der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie erstreckt sich, wie der Name sagt, auf die Psychotherapie, nicht auf die Soziotherapie.


Frage:
Was sollte in einem Therapievertrag stehen?

Antwort:
In einem Therapievertrag sollten folgende Punkte geregelt und vereinbart werden:
– Vertraulichkeit (ist eigentlich selbstverständlich)
– Kosten
– Regelung bei Absagen (kurzfristigen und solchen mehrere Tage vorher)
– ggf. Zahlungsweise, Quittungen, Rechnungsstellung usw.
– bei Kindern ggf. Vereinbarungen, in Abständen Eltern oder Schulvertreter einzubeziehen.


Frage:
Wie verhält es sich bei selbständigen SoziotherapeutInnen mit der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung?

Antwort:
Wer freiberuflich tätig ist – und das ist man als TherapeutIn – ist selbstständig und muss sich selbst um die Rentenversicherung kümmern. Grundsätzlich. Man kann sich privat versichern oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Aber es gibt eine Reihe von Abgrenzungsproblemen zwischen Selbstständigen und rentenversicherungspflichtig Tätigen. Konkret muss sich jede betroffene Person bei der zuständigen Rentenversicherung erkundigen.

Einige Abgrenzungsregeln sind:
Selbstständige mit einem Auftraggeber sind unabhängig von ihrer Berufsgruppe versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Pflicht entfällt, wenn versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Lehrer sind versicherungspflichtig, die freiberuflich sowie an Schulen, Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen unterrichten. Kriterium: Es muss es um das Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten in Form von Gruppen- oder Einzelunterricht gehen. Dabei ist der Lehrbegriff weit auszulegen: Nachhilfe gehört ebenso dazu wie der Unterricht von verschiedenen Sportarten. Erzieher sind selbstständig, wenn ihre Tätigkeit der Charakterschulung und Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen dient. Neben Erziehern in Kindergärten und Horten sind auch die so genannten Tagesmütter versicherungspflichtig.

Heil- und Pflegeberufe: Wer seine selbstständige Tätigkeit überwiegend auf ärztliche Anordnung ausführt, ist versicherungspflichtig. Das ist zum Beispiel bei Krankenschwestern, Masseuren und Physiotherapeuten der Fall. Selbstständige Hebammen (auch freiberufliche Beleg-Hebammen) und Entbindungspfleger sind versicherungspflichtig. Sie bleiben – im Gegensatz zu den anderen hier genannten Berufen – selbst dann versicherungspflichtig, wenn sie im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
Wichtiges Kriterium für Versicherungspflicht ist, wenn die Krankenpflege überwiegt. Sportmasseure sowie selbstständige Altenpfleger, die in der Regel gesunde Menschen betreuen, sind dagegen nicht versicherungspflichtig. Frei praktizierende Ärzte der Humanmedizin, Heilpraktiker und die Angehörigen nichtärztlicher Heilberufe (wie zum Beispiel Logopäden und Psychotherapeuten) sind nicht rentenversicherungspflichtig, weil sie aufgrund eigener Diagnose und eines eigenen Therapieplans arbeiten und nicht Weisungen befolgen müssen.

Künstler und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig und werden über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert.

Wer einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhält, ist während der Zuschussphase versicherungspflichtig.