Staatliche Förderung

Staatliche Förderung

Die Darlehen öffentlicher Programme
 
Zu bedenken ist …
Auskünfte
a) Eigenkapitalhilfe (EKH)
b) ERP-Existenzgründungsdarlehen
c) DtA-Exitenzgründungsdarlehen
d) DtA-Startgeld
e) Existenzgründungs- und Aufbauberatung

Einen wesentlichen Grundstein für die Unternehmensfinanzierung stellen Darlehen öffentlicher Programme dar. Sie haben gerade in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der Förderprogramme schwankt ständig, da diese den gesellschaftlichen Erfordernissen angepasst werden. Aufgrund einer langen Laufzeit, geringer Zinsbelastung (unter den marktüblichen Zinssätzen), tilgungsfreien Jahren u./o. geringer Bearbeitungsgebühren sind diese Darlehen bei Existenzgründern sehr beliebt. Ein weiterer Vorteil besteht in der Möglichkeit der außerplanmäßigen Tilgung der Kredite.
Teilweise sind bestimmte Programme mit Auflagen verbunden. Diese kön-nen die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, das Investieren in bestimmten Branchen oder vorher festgelegten Regionen beinhalten.


Bundesweite Hauptanbieter der Förderprogramme sind die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KtW). Die Landesbanken sind für die entsprechenden Landesebenen zuständig. Relativ neu ist die Europäische Investitionsbank (EIB), die u.a. auch Kreditprogramme für die deutsche Wirtschaft anbietet.
Als Kreditnehmer müssen Sie beachten, dass öffentliche Fördermittel stets vor Vorhabensbeginn zu beantragen sind, ansonsten ist eine Mittelzuteilung nicht möglich. Die Investitionen werden jedoch nicht vollständig aus einem Programm finanziert, sondern können mit verschiedenen anderen Programmen verknüpft werden. Ein bestimmter Anteil an Eigenkapital ist hierbei aber immer erforderlich.


Zu bedenken ist:
– Förderprogramme sind oft branchenspezifisch
– sie sind oft vom Budget der öffentlichen Haushaltskassen abhängig
– die Kreditkonditionen ändern sich innerhalb kürzester Zeit
– es gibt zu viele verschiedene Arten von Förderprogrammen
– Voraussetzungen für die Gewährung der Fördermittel ändern sich ständig.

Wichtig ist, dass Sie sich ausführliche Informationen einholen, welche öffentlichen Förderprogramme speziell für Sie in Frage kommen und wann bzw. wie diese beantragt werden müssen.


Auskünfte geben:
– die Deutsche Ausgleichsbank
– die Kreditanstalt für Wiederaufbau
– die Industrie- und Handelskammer
– die Handwerkskammer
– Banken und Sparkassen
– Unternehmensberatungen
– Steuerberatungsgesellschaften


a) Eigenkapitalhilfe (EKH):
Dieses Darlehen haftet unbeschränkt und ist demzufolge dem Eigenkapital zuzuordnen. Gefördert werden natürliche Personen, die nicht älter als 55 Jahre sind, eine fachliche und kaufmännische Qualifizierung nachweisen und freiberuflich oder gewerblich tätig werden wollen. Die Förderung muss eine nachhaltige Vollexistenz darstellen.
Der Antrag wird beim Kreditinstitut oder direkt bei der Deutschen Aus-gleichsbank gestellt, vor Beginn des Vorhabens.


b) ERP-Existenzgründungsdarlehen:
Antragsberechtigt sind Existenzgründer mittelständischer Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, die eine eigene Niederlassung gründen oder sich an einem Unternehmen beteiligen. Zusätzlich können Investitionen gefördert werden, deren Unternehmensgründung bis zu 3 Jahre zurückliegt. Eine Betriebsverlagerung ist einer Gründung gleichzusetzen. Bei einer Betriebsverlagerung ist es unrelevant, wie lange das Unternehmen bzw. die selbständige Existenz schon bestanden hat. Durch zinsgünstige Kredite sollen Betriebe und selbständige Existenzen in der Anfangsphase unterstützt und die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden.

Förderungsfähig beim ERP-Aufbauprogramm sind:

– Sachinvestitionen
– Betriebsgrundstücke, Betriebsgebäude, deren Bau- und Baunebenkosten
– Betriebsausstattung
– bei Kauf eines Unternehmens deren Übernahmepreis
– Franchise-Einstandsgebühren
– Sonderzahlungen bei Leasingverträgen
– Warenerstausstattung
– Markterschließungskosten
– Kosten für die Beratung und Erstellung eines ersten Werbekonzeptes
– Marktanalysen
– Aufwendungen für den Besuch von Messen oder deren aktive Teilnahme
– Maßnahmen für die Anknüp-fung von Geschäftskontakten

In der Regel werden bankübliche Sicherheiten gefordert. Gegebenenfalls müssen Sie Bürgschaftsbanken heranziehen. Der Antrag ist zu stellen, bevor wesentliche finanzielle Verpflichtungen für das Vorhaben entstehen. Die Bearbeitungsdauer beträgt i.d.R. 4 Wochen. Dieses Programm kann neben anderen Förderprogrammen beantragt werden.


c) DtA-Existenzgründungsdarlehen:
Förderungsberechtigt für ein DtA-Darlehen sind Existenzgründer der ge-werblichen Wirtschaft, sowie Angehörige der Freien Berufe einschließlich der Heilberufe. Das Darlehen kann auf natürliche Personen und auch auf das Unternehmen selbst zugesagt werden. Ziel der Förderung ist die Unterstützung des Existenzgründers bei innovativen Unternehmensgründungen, bei Festigungs- und Wachstumsinvestitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze innerhalb der ersten 8 Jahre nach der Gründung oder der Übernahme.

Das DtA-Darlehen hat eine Laufzeit bis zu 20 Jahre, wobei eine vorzeitige Rückzahlung jederzeit ohne Mehrkosten möglich ist. Bei einer Laufzeit des Darlehens bis zu 10 Jahre sind die ersten beiden Jahre tilgungsfrei. Läuft das Darlehen 10 – 20 Jahre, so sind die ersten 3 Jahre tilgungsfrei. Alternativ kann das Darlehen in einer Summe am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden – bei einer Laufzeit von 15 Jahren.
Auch hierbei verlangt man bankübliche Sicherheiten.


d) DtA-Startgeld:
Oft scheitern kleinere Existenzgründungen daran, dass die Hausbank des Gründers die Finanzierung versagt. Deshalb möchte die Deutsche Ausgleichsbank mit dem DtA-Startgeld den Banken Anreize bieten, auch kleinere Existenzgründer (maximaler Finanzierungsbedarf liegt bei 50T EUR) bei ihren Vorhaben zu unterstützen.
Förderungsberechtigt für ein DtA-Darlehen sind Existenzgründer der ge-werblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe einschließlich der Heilberufe. Die Existenzgründung kann in Form einer Neueinrichtung, einem Unternehmenskauf oder einer Beteiligung an einem bereits bestehenden Unternehmen erfolgen. Bedingung: Der Antragsteller ist nicht schon selbständig tätig. Das DtA-Startgeld wird auch gewährt, wenn der Gründer vorerst nur im Nebenerwerb und später im Vollerwerb tätig wird.


e) Existenzgründungs- und Aufbauberatung:
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche, Existenzgründer und Angehörige Freier Berufe. Zuschüsse werden nur gewährt, wenn der Existenzgründer die in Rechnung gestellten Beraterkosten inklusive Umsatzsteuer vor Antragstellung in voller Höhe bezahlt hat. Hilfestellungen in allen wirtschaftlichen, organisatorischen und technisch / technologischen Fragen der Unternehmensführung, Fragen bei der Energieeinsparung und des Umweltschutzes werden gefördert. Keine Unterstützung finden Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen beziehen, bei der Gutachten oder Planungsunterlagen angefertigt werden sollen oder Aufgaben des laufenden Geschäftsbetriebes beinhalten.
Bei bestehenden Unternehmen muss eine Analyse konkrete Verbesserungs-leistungen oder Empfehlungen bringen. Notwendig ist ein Beratungsbericht. Beratungen für Existenzgründer zielen darauf ab, daß das Gründungsvorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führt.

Der Beratungsbericht prüft folgende Aspekte:

– Kaufmännische und branchenspezifische Kenntnisse des Unternehmers
– Branche des zu gründenden / zu übernehmenden Unternehmens
– Entwicklungsfähigkeit der Branche
– Markt- und Wettbewerbsverhältnisse
– Entwicklung des Umfangs der zu erwartenden Kundschaft
– Gründungs- und Investitionsplan i.Vm. dem Finanzierungsplan
– Einsatz öffentlicher Fördermittel
– Einschätzung des Umsatzes innerhalb der nächsten Jahre
– Wirtschaftlichkeitsanalysen
– Voraussichtlich anfallende Kosten
– Angestrebte Organisation und Personalentwicklung


 
Die öffentliche Förderung
 
Grundsätzliches zur öffentlichen Förderung
Wichtige Förderprogramme, speziell für Existenzgründer ERP
Das ABC der öffentlichen Förderung Abruf-Frist
Antragstellung
Hausbank
Heilberufler
Konzept
Lebensalter
Verwendungsnachweis
Weitere Förderprogramme
Berufliche Aufstiegsfortbildung


Grundsätzliches zur öffentlichen Förderung:
Denken Sie bei der Existenzgründung auch an öffentliche Förderprogramme. Ihr Start in die unternehmerische Selbständigkeit wird auch durch Hilfen von Bund und Ländern unterstützt. Alle Bundesländer verfügen über eigene Förderprogramme. Die Hausbanken leisten wichtige Beratungs- und Vermittlungsdienste. Öffentliche Fördermittel (des Bundes und der Länder) müssen grundsätzlich bei der Hausbank beantragt werden. Gehen Sie keine finanziellen Bedingungen ein, ohne sich über solche Förderprogramme zu informieren und solche Fördermittel vor dem Vorhabensbeginn zu beantragen.
Im Nachhinein werden keine Fördermittel bewilligt (Ausnahme: Investitionszulage).


Wichtige Förderprogramme, speziell für Existenzgründer ERP:
Eigenkapitalhilfeprogramm (EKH), ERP-Existenzgründungsprogramm, Esistenzgründungsprogramm der Deutschen Ausgleichsbank, Beratungsförderung, Startgeld.


Nach Abschluss der Investititonen ist die Verwendung der Fördermittel nachzuweisen. Deshalb ist es wichtig, alle Belege aufzubewahren. Außerdem sollte auf den Rechnungen nicht nur das Datum der Zahlung, sondern auch die Geldquelle, zum Beispiel ERP
Eigenkapitalhilfedarlehen, vermerkt werden.
Verändern sich die Geschäftsverhältnisse, zum Beispiel wenn der Gründer einen Partner aufnimmt, sollte er sich vorher erkundigen, ob die Förderdarlehen in voller Höhe erhalten bleiben.


Das ABC der öffentlichen Förderung Abruf-Frist:
Gründer sollen die bewilligten Förderdarlehen innerhalb eines Jahres abrufen. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden.


Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, die gegenüber den Programmträgern entweder die Treuhandfunktion übernimmt wie bei EKH-Darlehen oder die Haftung trägt wie bei ERP- und DtA-Existenzgründungsdarlehen. Antragstellung vor der Gründung!


Hausbank:
Primärer Ansprechpartner des Existenzgründers ist die Hausbank. Diese reicht nach positivem eigenen Beschluss, die Hausbankfunktion zu übernehmen, die Anträge an die Programmträger weiter und trägt in der Regel das Ausfallrisiko.


Heilberufler:
Heilberufler erhalten EKH- und DtA-Existenzgründungsdarlehen, jedoch keine ERP-Mittel.


Konzept:
Die Vorlage eines schlüssigen Konzeptes bei der Hausbank ist unabdingbar. Ein Planungszeitraum von drei Jahren ist in der Regel ausreichend.


Lebensalter:
Bei der Beantragung von EKH sollte der Antragsteller nicht älter als 55 Jahre sein, keinesfalls sollte er aber das 59. Lebensjahr vollendet haben.


Verwendungsnachweis:
Bei Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln ist durch Rechnungen und Zahlungsbelege die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu belegen.


Weitere Förderprogramme:
Informations- und Schulungsveranstaltungen für Unternehmer, Führungskräfte und Existenzgründer mit einer Dauer von mindestens einem Tag bis maximal vier Tagen. Je Veranstaltungstag von mindestens sechs Stunden beträgt der Zuschuss DVI 660,-und für eine abgeschlossene Veranstaltung maximal DM 2.640,-. Dieses Programm ist für alle Freien Berufe zugänglich.


Berufliche Aufstiegsfortbildung:
Zuschuss bzw. Darlehen für die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme eines öffentlichen oder privaten Trägers, die gezielt auf eine staatlich anerkannte Prüfung oder auf einen vergleichbaren Abschluss nach bundes- oder landesrechtlichen Rege-lungen vorbereitet.



 
Die Hypothekendarlehen
 
Ein Hypothekardarlehen stellt eine weitere Möglichkeit zur langfristigen Finanzierung von Investitionen dar. Hierbei muss der Darlehensnehmer über einen unbelasteten oder nur geringfügig belasteten Grundbesitz verfügen, auf den eine Hypothek aufgenommen werden kann. Der Darlehensnehmer braucht über das Grundstück nur Verfügungsrechte besitzen, Eigentümer muss er nicht sein. Damit fallen der Grundstückseigentümer und der persönliche Schuldner auseinander.

Der Grundstückseigentümer haftet für den Kredit in der Form, dass er die Zwangsvollstreckung seines Grundstücks dulden muss (vgl. 9 1113 BGB). Hypothekardarlehen dienen der Mittelbeschaffung, wenn keine weiteren öffentlichen Programme in Anspruch genommen werden können, zur Nachfinanzierung bzw. zum Umschulden.

Vorteile dieses Darlehens sind eine lange Laufzeit, geringe Rückzahlungsraten und feste Zinssätze, welche die langfristige Liquiditätsplanung vereinfachen. Die Hypothek muss im Hypothekenregister (Grundbuch Abteilung III) eingetragen werden. Zusätzlich wird eine Hypothekenversicherung abgeschlossen. Darunter ist eine Lebensversicherung auf den Erlebens- oder Todesfall unter Verwendung der fälligen Versicherungsleistung zur Tilgung des Hypothekardarlehens zu verstehen.