Beratungsförderung

Beratungsförderung

Im Vorfeld und auch in der Gründungsphase sind Existenzgründer nicht auf sich alleine gestellt. So kann professionelle Hilfe z.T. kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr in Anspruch genommen werden. Zu relevanten Themen der Existenzgründung bieten Kammern, Fach- und Berufsverbände sowie Kreditinstitute und andere Institutionen Seminare und Informationen an.

Eine betriebswirtschaftliche Beratung ist wichtig, weil durch die Beratung von neutralen und unabhängigen Fachleuten neue Anstöße und Gedanken kommen, Alternativen aufgezeigt werden, die Beratung hilft, bessere und fundierte Entscheidungen zu treffen, und eine Beratung günstiger ist als jede Fehlentscheidung.

Für eine erfolgreiche Beratung sollte man bereit sein, mit einem Berater das Vorhaben ganz offen zu besprechen, die erforderlichen Informationen (wie Gründungskonzept, beruflicher Werdegang, Vermögensaufstellung usw.) zur Verfügung stellen und das als richtig Erkannte durchführen und verfolgen.

 
Der Berater:
 
Falls sie kommerziell tätige Ratgeber in Anspruch nehmen wollen: Führen Sie zunächst ein unverbindliches Gespräch mit dem Berater und schließen Sie erst dann einen Beratungsvertrag ab, wenn Sie absolutes Vertrauen in den Berater haben.

Anforderungen an den Berater:

Entscheidend bei der erfolgreichen Durchführung der Gründungsberatung sind die Qualifikation und die Erfahrung des Beraters.

Folgende fachliche Anforderungen sind an den Existenzgründungsberater zu stellen:
– betriebswirtschaftliches und juristisches Know-how: Der Existenzgründungsberater kennt sich als Generalist in sämtlichen Teilbereichen der Betriebswirtschaftslehre sowie in den relevanten Rechtsgebieten aus;
– branchenspezifische Kenntnisse: Es gibt Existenzgründungsberater, die sich auf Freie Berufe und hier auf bestimmte Berufsgruppen spezialisiert haben, leider nur selten auf Sozialpädagoginnen oder Sozialarbeiterinnen.

Der Beratungsvertrag:

Bei Inanspruchnahme eines Unternehmensberaters sollte ein Beratervertrag abgeschlossen werden, in dem Folgendes festgeschrieben werden sollte:

– das Beratungsthema,
– die Beratungsleistungen,
– die Dauer der Beratung und die Beratungstermine,
– das Beratungshonorar,
– die Reisekosten und
– die Erstellung und Aushändigung eines schriftlichen Beratungsberichtes.

Die Beratungsleistungen:

Die Beratungsleistungen haben in der Regel folgenden Umfang: – Ausarbeitung des Unternehmenskonzepts,
– kritische Überprüfung bestimmter Teilbereiche,
– Ausarbeitung der Finanzplanung,
– Mitwirkung bei den Kreditverhandlungen,
– persönliche und telefonische Beratung in allen betriebswirtschaftlichen Fragen.

Im Rahmen der Beantragung öffentlicher Förderungsmittel berät der Fachmann und leistet Hilfestellung bei der Beantragung. Außerdem erstellt er ein Gutachten über die Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens. Dieser Beratungsbericht ist Grundlage für die Förderung der Existenzgründungsberatung und muss zusammen mit dem Antrag auf Förderung bei der Leitstelle eingereicht werden.

 
Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
 
Kleine und mittlere Unternehmen haben die Möglichkeit, hinsichtlich der benötigten Beratungsmaßnahmen Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Was wird gefördert?

Die Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gewerblicher Unternehmen stärken. Sie kann finanziell gefördert werden.

Die Förderung beinhaltet Zuschüsse für folgende Beratungsarten:

– Existenzgründungsberatungen, um Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung der geplanten Unternehmensgründung zu geben.
– Allgemeine Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.
– Energieeinsparberatungen über wirtschaftliche, technische und organisatorische Probleme im Zusammenhang mit einer sparsamen und umweltverträglichen rationellen Energieverwendung, einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien.
– Umweltschutzberatungen, um Probleme, die sich aus der Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen (z.B. Umwelt-Audit) ergeben, zu bewältigen. Wer wird gefördert?
Existenzgründer, die sich entweder durch die Neugründung eines Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder eine tätige Beteiligung an einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder wirtschaftsnahen freiberuflichen Praxis selbständig machen möchten, können Zuschüsse für Existenzgründungsberatungen beantragen.

Zuschüsse für allgemeine Beratungen, Umweltschutzberatungen und Energieeinsparberatungen können Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Freien Berufe beantragen (unter Berücksichtigung bestimmter Umsatzgrenzen).

Gefördert werden nur Beratungen, die von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, deren Umsatz zu über 50 % mit entgeltlichen Unternehmensberatungen erzielt wird.

Wie wird gefördert?

Das Förderprogramm des Bundes sieht drei Möglichkeiten vor:

– Existenzgründungsberatung vor der Gründung: Der Zuschuss beträgt 50 % der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro.

– Existenzaufbauberatung nach der Gründung. Zusätzlich können innerhalb von drei Jahren nach der Gründung Zuschüsse in Höhe von 50 % der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro gewährt werden. Nach der Gründung werden auch Zuschüsse für mehrere Beratungen gewährt, höchstens aber 3.000 Euro, wenn die Beratungen zeitlich und thematisch voneinander getrennt und in sich abgeschlossen sind.

– Weitere Beratung und Umweltschutzberatung: Der Zuschuss beträgt hier 40 % der Kosten, maximal 1.500 Euro.