Finanzamt

Anmeldung Finanzamt

Wichtige Hinweise für die Anmeldung beim Finanzamt

Für eine Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit gelten folgende Hinweise:

– Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit unterliegen der Einkommenssteuerpflicht. Dazu muss man sich beim Finanzamt des Wohnorts bzw. des Orts der Geschäftstätigkeit anmelden.

– Kirchenzugehörigkeit, Anzahl der Kinder und Familienstand haben unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Einkommensteuerbelastung

– Falls bereits eine Einkommensteuererklärung für eines der letzten beiden Jahre abgegeben wurde, sind Finanzamt und Steuernummer zu nennen.

– Wichtig sind die Art der Tätigkeit (z.B. Therapeutin) und die Rechtsform (Einzelfirma, GbR etc.)

– Besonders wichtig ist der Beginn der Selbständigkeit (Gewerbeausübung bzw. freiberuflichen Tätigkeit) – mit ihr endet nämlich die Arbeitslosigkeit und damit auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld (besonders wichtig fürs Arbeitsamt).

– Der Betriebssitz ist entscheidend für die räumliche Zuständigkeit von Finanzamt und Arbeitsamt.

– Zahl der Arbeitnehmer: Falls Sie Arbeitnehmer beschäftigen wollen, müssen Sie dies melden. Dadurch erfährt der Staat, ab wann er Lohnsteuer und Sozialversicherung erhält

– Gewinnermittlung: Die einfachere Form ist die Einnahme-/Überschussrechnung, in der Sie nur Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen müssen und ohne Bilanzen auskommen, in denen auch Forderungen, Verbindlichkeiten, Waren- und Vermögensbestände aufgeführt sind.

– Höhe des voraussichtlichen Jahresumsatzes und -gewinnes im laufenden und folgenden Kalenderjahr: Mit den Angaben zum Gewinn bestimmen Sie, in welcher Höhe das Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen von Ihnen einfordern wird. (Die Angaben zum Umsatz sind inzwischen kaum noch relevant, weil die Umsatzsteuer ohnehin monatlich vorangemeldet werden muss.) Also im Sinne einer vorsichtigen Liquiditätsplanung eher einen Abschlag gegenüber den Angaben im Unternehmenskonzept vornehmen. Bei besserer Entwicklung das Finanzamt informieren oder Rücklagen (Faustregel: 30% des Umsatz) für Steuernachzahlungen bilden. Außerdem ist bei unterjähriger Unternehmensgründung der Unterschied zwischen dem Geschäftsjahr des Unternehmenskonzepts und dem Kalenderjahr zu beachten. Unrealistisch niedrig darf der angegebene Wert nicht sein, ansonsten gerät er in Widerspruch zum Unternehmenskonzept. (Ein Abschlag in Form eines “negativen Szenarios” sollte jedoch in Ordnung sein.) Außerdem riskieren Sie bei zu niedrigen Angaben, dass das Finanzamt später auf einen Schlag die Steuervorauszahlungen deutlich erhöht und für mehrere Jahre auf einen Schlag vor- und nacherhebt.

– Umsatzsteuer-Voranmeldung: Als Unternehmensgründer müssen Sie fürs Erste auf jeden Fall immer monatlich Ihre Umsatzsteuer erklären.

– Antrag auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist i.d.R. empfehlenswert: Ihre Umsätze werden erst steuerpflichtig, wenn Sie Ihnen tatsächlich zugeflossen sind und nicht schon bei der Rechnungsstellung. Das ist dann vorteilhaft, wenn Sie selbst pünktlich Ihre Rechnungen bezahlen, aber Ihre Kunden sich Zeit damit lassen.

– In der Regel sollte die Umsatzsteuer offen ausgewiesen werden. Nicht zuletzt, weil Klein-Unternehmen, die hierauf auf Antrag verzichten dürfen, oft auf das Unverständnis ihrer Kunden stoßen, die einen Mehrwertsteuerausweis erwarten.

– Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer wird benötigt, wenn Sie mit Kunden oder Lieferanten im EU-Ausland zu tun haben(innergemeinschaftlicher Handel). Wenn Sie Ihre Umsätze ausschließlich mit Inländern bzw. inländischen Unternehmen generieren, ist eine solche Identifikationsnummer zunächst nicht nötig. Allerdings kann es schnell passieren, dass Sie z.B. eine Lieferung aus dem EU-Ausland erhalten. Wenn Sie über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügen, müssen Sie keine ausländische Umsatzsteuer bezahlen. Außerdem macht eine solche Nummer auch einen professionellen Eindruck. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer kann jederzeit auch nachträglich beantragt werden. Dies geschieht durch formlosen Brief an das Bundesamt für Finanzen.